Inhaltsbeschreibung top ↑
Um Grundwasser zur Gewinnung von Trink- und Brauchwasser oder zum Beispiel auch für die
Beregnung landwirtschaftlicher Flächen zu entnehmen, muss vorher ein so genanntes
Wasserrecht erteilt sein. Dies kann bei der Trinkwassergewinnung mit der Ausweisung von
Trinkwasserschutzgebieten verbunden sein. Für beide Verfahren können neben
hydrogeologischen auch bodenkundliche Gutachten notwendig sein. Letzteres dient der
Beurteilung möglicher Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes der Landschaft durch die
Grundwasserentnahme. Die Veränderung des Bodenwasserhaushaltes kann Erträge
beeinträchtigen, die Vegetation beeinflussen etc. Der in diesem Heft vorgestellte Leitfaden soll
eine landesweit einheitliche Erstellung von bodenkundlichen Gutachten in den Wasserrechts-
und Schutzgebietsverfahren fördern.
Die im Zuge der Erstellung notwendigen Grunddaten und Auswertungen stellt das Niedersächsische Bodeninformationssystem NIBIS bereit.