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Dieser Festband enthält eine Sammlung der Dokumente zur Errichtung der
geologischen Dienste in den einzelnen Bundesländern und die Verordnungen, die
ihre Aufgaben umreißen. Diese Dokumentation ist vom Direktorenkreis der
Staatlichen Geologischen Dienste in der Bundesrepublik Deutschland angeregt
und mit tatkräftiger Unterstützung seiner Mitglieder 1998 abgeschlossen
worden. Der Beschluß zu einer solchen Sammlung entsprach dem Wunsch, an der
Wende des Jahrhunderts die Aufgaben der Staatlichen Geologischen Dienste in
der modernen Gesellschaft umfassend darzustellen.
Zum besseren Verständnis der heute geltenden Rechtsgrundlagen und Aufgaben ist die Entwicklung der geologischen Dienste bis 1945 und besonders für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg dargestellt. Erstmalig wird auch über die Aufgaben und Aktivitäten des Direktorenkreises und des Bund-Länder-Ausschusses Bodenforschung berichtet: Gremien, die unter Berücksichtigung der föderalen Struktur Deutschlands sich über gemeinsam berührende Fragen informieren und abstimmen.
Das Jahr 1998 bietet für die Staatlichen Geologischen Dienste einen dreifachen Anlaß zum Rückblick:
Vor 125 Jahren wurde in Preußen die ``Vereinigte königliche geologische Landesanstalt und Bergakademie zu Berlin'' ins Leben gerufen, die in kurzer Zeit die bedeutendste Einrichtung ihrer Art in Deutschland wurde.
Vor 40 Jahren, am 1. Dezember 1958, wurde die Bundesanstalt für Bodenforschung (seit 1975: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) errichtet und damit in der wiedererstarkten Bundesrepublik eine Institution geschaffen, die in erster Linie der Beratung der Bundesregierung in geowissenschaftlichen Fragen dient. In engem Zusammenhang damit steht die Errichtung des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung, das im April 1959 aus dem Amt für Bodenforschung, einem Teil des Reichsamtes, hervorgegangen ist.
Bereits im Juni 1948 hatten die damaligen Leiter der Geologischen Dienste der Länder - noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland - sich zu den ``Höchster Vereinbarungen'' zusammengefunden und eine länderübergreifende Institution geschaffen, durch die bestimmte kosten- und personalaufwendige Aufgaben zentral bearbeitet werden konnten: die Geowissenschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben. In diesem Jahr können sie also auf ihr 50jähriges Bestehen zurückschauen.
Zum besseren Verständnis der heute geltenden Rechtsgrundlagen und Aufgaben ist die Entwicklung der geologischen Dienste bis 1945 und besonders für die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg dargestellt. Erstmalig wird auch über die Aufgaben und Aktivitäten des Direktorenkreises und des Bund-Länder-Ausschusses Bodenforschung berichtet: Gremien, die unter Berücksichtigung der föderalen Struktur Deutschlands sich über gemeinsam berührende Fragen informieren und abstimmen.
Das Jahr 1998 bietet für die Staatlichen Geologischen Dienste einen dreifachen Anlaß zum Rückblick:
Vor 125 Jahren wurde in Preußen die ``Vereinigte königliche geologische Landesanstalt und Bergakademie zu Berlin'' ins Leben gerufen, die in kurzer Zeit die bedeutendste Einrichtung ihrer Art in Deutschland wurde.
Vor 40 Jahren, am 1. Dezember 1958, wurde die Bundesanstalt für Bodenforschung (seit 1975: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) errichtet und damit in der wiedererstarkten Bundesrepublik eine Institution geschaffen, die in erster Linie der Beratung der Bundesregierung in geowissenschaftlichen Fragen dient. In engem Zusammenhang damit steht die Errichtung des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung, das im April 1959 aus dem Amt für Bodenforschung, einem Teil des Reichsamtes, hervorgegangen ist.
Bereits im Juni 1948 hatten die damaligen Leiter der Geologischen Dienste der Länder - noch vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland - sich zu den ``Höchster Vereinbarungen'' zusammengefunden und eine länderübergreifende Institution geschaffen, durch die bestimmte kosten- und personalaufwendige Aufgaben zentral bearbeitet werden konnten: die Geowissenschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben. In diesem Jahr können sie also auf ihr 50jähriges Bestehen zurückschauen.