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Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Bodenschutzrechtes anhand der
gesetzlich definierten natürlichen Bodenfunktionen und der
Archivfunktion des Bodens.
Die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Böden wird dabei
durch folgende Kriterien bewertet: besondere Standorteigenschaften
(Extremstandorte) von Böden, Naturnähe von Böden, natürliche
Bodenfruchtbarkeit, Bodenwasserhaushalt/Wasserspeichervermögen,
Filterpotenzial von Böden, naturgeschichtliche Bedeutung,
kulturgeschichtliche Bedeutung und die Seltenheit von Böden.
Die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit von Böden ist als Teil des Bodenschutzbeitrages bei Planungs- und Zulassungsverfahren im Abwägungsprozess in die Gesamtbewertung mit einzubringen. Den Anwendern in Planung und Genehmigung soll mit vorliegender Klassifizierung eine praxistaugliche Übersicht an die Hand gegeben werden, anhand welcher Kriterien die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit von Böden bewertet werden kann und welche Böden in Niedersachsen hinsichtlich ihrer natürlichen Funktionen und ihrer Archivfunktion besonders schützenswert sind. Die Bewertung erfolgt dabei aus Landessicht. Das Gesamtkonzept ist als eine fachliche Empfehlung aus Sicht des Bodenschutzes und richtet sich sowohl an Landkreise und Kommunen als auch Ingenieurbüros und landwirtschaftliche Berater.